Rechtsprechung
   LG Hamburg, 27.10.2011 - 328 O 512/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,76249
LG Hamburg, 27.10.2011 - 328 O 512/09 (https://dejure.org/2011,76249)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2011 - 328 O 512/09 (https://dejure.org/2011,76249)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 328 O 512/09 (https://dejure.org/2011,76249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,76249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Zahlungsklage: Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bei vertraglich vereinbartem Aufrechnungsverbot

  • RA Kotz

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bei vertraglich vereinbartem Aufrechnungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80

    Rechtliche Zulässigkeit einer Urteilsbegründung hinsichtlich der Behandlung einer

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2011 - 328 O 512/09
    Vertraglich vereinbarte Aufrechnungsverbote erfassen insoweit geltend gemachte Zurückbehaltungsrechte, wenn die Zurückbehaltung einer Aufrechnung in der Wirkung gleichsteht (Palandt- Gr üneb e r g , BGB, § 273 Rz. 13; BGH, 13.4.1983, VIII ZR 320/80, juris).
  • RG, 21.04.1931 - II 241/30

    1. Wie ist zu verfahren, wenn der Kläger in einem Falle, wo der Klaganspruch nach

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2011 - 328 O 512/09
    Das ist der Fall, wenn es sich um gleichartige (Geld-)Forderungen handelt, bei denen die Zurückbehaltung nichts anderes als eine Aufrechnung ist (RG, 21.4.1931, II 241/30, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht